Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Trautermin erfolgen. Hierfür muss ein Termin mit dem Standesamt abgesprochen werden.
Vorzulegende Unterlagen für die Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung):
Bei ledigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Kinder sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenregisters
- eine erweiterte Meldebescheinigung des Wohnortmeldeamtes
- gegebenenfalls eine Vollmacht der/des Verlobten, wenn nur einer die Ehe anmeldet. Diese Vollmacht erhalten Sie vorab beim Standesamt. Bitte rufen Sie uns an.
Bei Personen, die bereits verheiratet waren, mit Kindern oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind weitere Voraussetzungen und ggf. gerichtliche Prüfungen zu beachten.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und gegebenenfalls noch zu beschaffen haben.
Erst nach erfolgreicher Prüfung der Ehevorrausetzungen erhalten Sie für Ihren Trautermin eine verbindliche Terminbestätigung.