Heiraten im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, benötigen Sie von uns ein Ehefähigkeitszeugnis.

Dieses stellen wir für deutsche Einwohner (auch für Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge) unseres Zuständigkeitsbereichs aus.

-         Hierbei werden fallbezogen sehr individuelle Unterlagen nötig, bitte rufen Sie uns an, wir sprechen einen Beratungstermin ab.

Hier erhalten Sie Informationen des Auswärtigen Amtes zu diesem Thema: