Heiraten im Ausland
Dieses stellen wir für deutsche Einwohner (auch für Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge) unseres Zuständigkeitsbereichs aus.
- Hierbei werden fallbezogen sehr individuelle Unterlagen nötig, bitte rufen Sie uns an, wir sprechen einen Beratungstermin ab.
Hier erhalten Sie Informationen des Auswärtigen Amtes zu diesem Thema: