Sterbefälle
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In den meisten Fällen wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, er kann aber von jeder anderen Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Wenn einer Ihrer Angehörigen in Horn-Bad Meinberg, Schieder-Schwalenberg oder Schlangen verstorben ist, melden Sie sich bitte bei uns.
Vorzulegende Unterlagen einer ledigen Person mit deutscher Staatsangehörigkeit:
- Ausweisdokument des Anzeigenden
- Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
(vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
- Wenn die Polizei ermittelt hat, den Ermittlungsbericht
und die Bestattungsfreigabe der Kripo
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
oder eine erweiterte Meldebescheinigung
- Angaben über voll-und minderjährige Kinder
- Hinterlässt die verstorbene Person minderjährige Kinder,
deren Geburtsurkunden
Vorzulegende Unterlagen einer verheirateten Person mit deutscher Staatsangehörigkeit:
- Ausweisdokument des Anzeigenden
- Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
(vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
- Wenn die Polizei ermittelt hat, den Ermittlungsbericht
und die Bestattungsfreigabe der Kripo
- Heiratsurkunde alter Art mit Bescheinigung über die Namensänderung oder
begl. Abschrift aus einem Familienbuch oder Eheregister
- Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen oder
eine erweiterte Meldebescheinigung
- Angaben über voll-und minderjährige Kinder
- Hinterlässt die verstorbene Person minderjährige Kinder, deren Geburtsurkunden
Sollte die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
rufen Sie uns bitte an, wir teilen Ihnen dann mit, was für Unterlagen vorzulegen sind.